Was darf wo rein bzw. nicht rein?
Bauschutt (AVV 17 01 07)
Was darf rein?
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien.
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- reiner Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Mörtel- oder Putzreste
- Waschbecken und Toilettenschüsseln, keramisch
Kantenlänge < 0,5 m, andere Kantenlängen müssen gesondert angefragt werden
Was darf NICHT rein?
- Holz
- Folien
- Tapeten
- Kabel
- PVC-Rohre
- Isolier- und Dämmstoffe
- Gips- und Gipskartonplatten
- Dachpappe
- Metalle, wie z.B. Träger
- Moniereisen
- Heizkörper
- Türen
- mineralische Bestandteile
- Verpackungen
- Kunststoffe
- Styropor
- Glas
- Papier
Baustellenabfälle (AVV 17 09 04)
Was darf rein?
Ein Gemisch aus:
- Holz
- Folien
- Tapeten
- Kabel
- PVC-Rohre
- Gips- und Gipskartonplatten
- restentleerte Farbeimer
- Porenbeton
- Bitumen-Dachpappe
- Metalle, wie z.B Träger
- Moniereisen
- Heizkörper
- Türen
- mineralische Bestandteile
- Verpackungen
- Kunststoffe
- Styropor
- Glas
- Papier
Was darf NICHT rein?
Schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle, wie z.B.
- asbesthaltige Eternitplatten
- Mineralfasern
- Farb- und Lackeimer(befüllt)
- Isolier- und Dämmstoffe
- Grünabfälle
- Kantinen- und Speiseabfälle
- Kehricht
- Abfälle aus Brandschäden
- belastete Hölzer
- Krankenhausspezifische Abfälle
Gewerbeabfälle (AVV 15 01 06)
Was darf rein?
- Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte
- verschmutzte Folien mit Restanhaftungen
- Kunststoffsäcke- und Eimer
- Holzschnittreste
- Styroporbauteile
- Kunststoffrohre
- Umreifungsbänder
- Papiersäcke
- Kunststoffe
Was darf NICHT rein?
- Kantinen- und Speiseabfälle
- Grünabfälle
- technische Kunststoffe
- Elektronikschrott
- Eternitplatten oder andere Sonderabfälle
- krankenhausspezifische Abfälle
Holz A I (AVV 15 01 03)
Was darf rein?
- Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen
- Möbel mit holzfurnierten Paletten und Transportkisten
- Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung
- Bauholz
- Spanplatten
- Dielen
Was darf NICHT rein?
Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte
Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.
Holz A II (AVV 17 02 01)
Was darf rein?
- naturbelassenes Altholz
- Paletten aus Vollholz, z.B. Europaletten, Industriepaletten
- Transportbehälter
- Verschläge
- Obst/Gemüse- und Zierpflanzen und ähnliche Kisten aus Vollholz
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz(unbehandelte Massivholzmöbel)
- Verschnitt von naturbelassenem Vollholz
Was darf NICHT rein?
Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte
Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.
Holz A III (AVV 17 02 01)
Was darf rein?
- Verpackungsholz mit Verbundmaterialien
- Möbel mit Beschichtungen
- Paletten mit Verbundmaterialien
- Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung(Kunststofffurniere)
- Altholz aus dem Sperrmüll
Was darf NICHT rein?
Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte
Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.
Papier, Pappe, Kartonagen (AVV 15 01 01)
Was darf rein?
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Kartons
- Pappverpackungen
- Prospekte
- Papiertüten
- saubere Papierservietten
- Büropapier
- Kataloge
Was darf NICHT rein?
- Verbundverpackungen(Tetrapak)
- Kunststofffolien
- Getränkedosen und Konservedosen
- Plastiktüten
Grünschnitt (AVV 20 12 01)
Was darf rein?
- Blätter
- Rasenschnitt
- Wurzeln
- Bäume
- Sträucher
- Äste
- Grasnarbe
Was darf NICHT rein?
- Restholzabfall
- Blumentöpfe Kunstoff
- Blumentöpfe Ton
- Folien
- Styropor
- Papier, Pappe