Entsorgungsfachbetrieb
Unsere Kompetenz und Rechtssicherheit in der Entsorgung erkennen Sie an unserer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW- /AbfG (Kreislaufwirtschaft / Abfallgesetz). Sollten Sie Fragen rund um unseren Betrieb oder unsere Leistungen haben, dann kontaktieren Sie uns telefonisch.